Beim Kauf einer Immobilie in Italien fallen verschiedene Steuern an, die je nach Status der Immobilie (Erst- oder Zweitwohnsitz) unterschiedlich sind. Hier ist eine Übersicht der wichtigsten Steuern, die beim Hauskauf in Italien relevant sind.
Erstwohnsitz “Prima Casa”
Wenn das gekaufte Haus als Erstwohnsitz genutzt wird und bestimmte Bedingungen erfüllt werden, gibt es erhebliche Steuervorteile.
- Registersteuer “Imposta di Registro”
- 2 % des Katasterwerts der Immobilie. Der Katasterwert ist oft deutlich niedriger als der Marktwert.
- Es gibt einen Mindestbetrag von 1.000 €
- Hypothekensteuer “Imposta Ipotecaria”
- 50 € (Pauschalbetrag)
- Katastersteuer “Imposta Catastale”
- 50 € (Pauschalbetrag)
- Mehrwertsteuer “IVA – Imposta sul Valore Aggiunto”
- Wird nur fällig, wenn der Verkäufer eine Baugesellschaft oder ein gewerblicher Immobilienhändler ist.
- 4 % auf den Kaufpreis, wenn die Immobilie als „neu“ gilt.
- Ermäßigungsvoraussetzungen
- Der Käufer muss innerhalb von 18 Monaten nach dem Kauf seinen Wohnsitz in der Gemeinde, in der sich die Immobilie befindet, anmelden.
- Die Immobilie darf nicht luxuriös sein (also keine Katasterkategorien A1, A8 oder A9).
Zweitwohnsitz “Seconda Casa”
Für eine Zweitwohnung gelten höhere Steuersätze.
- Registersteuer “Imposta di Registro”
- 9 % des Katasterwerts
- Hypothekensteuer “Imposta Ipotecaria”
- 50 € (Pauschalbetrag)
- Katastersteuer “Imposta Catastale”
- 50 € (Pauschalbetrag)
- Mehrwertsteuer “IVA”
- 10 % auf den Kaufpreis, wenn der Verkäufer eine Baugesellschaft ist und die Immobilie als „neu“ gilt.
- 22 % auf den Kaufpreis, wenn es sich um eine luxuriöse Immobilie handelt (Katasterkategorien A1, A8 oder A9).
Sonstige Kosten und Steuern
Unabhängig vom Status (Erst- oder Zweitwohnsitz) können auch folgende Kosten anfallen:
- Notarkosten: Diese hängen vom Wert der Immobilie und der Komplexität der Transaktion ab.
- Maklerkosten: siehe hierzu die Rubrik „Häufig gestellte Fragen“
Diese Steuerregelungen sind unter bestimmten Bedingungen anwendbar und können sich ändern. Es ist ratsam, sich vor dem Kauf einer Immobilie von einem Fachanwalt oder Steuerberater beraten zu lassen der mit dem italienischen Steuerrecht vertraut ist.
Die gemachten Angaben gelten unter Vorbehalt und dienen lediglich als Hinweis.